2.1 Weimarer Republik (Verfassung)
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Die Weimarer Verfassung galt als sehr demokratisch und freiheitlich. In ihr galt das Prinzip der Gewaltenteilung, das Volk hatte über Volksbegehren und Volksentscheid die Möglichkeit in die Gesetzgebung einzugreifen und die allgemeinen Grundrechte (Menschenrechte) waren garantiert. Es gab keine 5%-Klausel, auch kleine Parteien waren im Parlament vertreten.
1.) Einige Rechte, die für uns heute selbstverständlich sind, wurden damals
neu in die Verfassung aufgenommen. Welche waren das?
Freie Wahlen (Mehrparteiensystem) und Gewaltenteilung, Gleichberechtigung aller Bürger (Frauen und Männer), Schutz der Jugend, (Frieden), Grundrechte (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Koalitionsfreiheit und Gewerkschaften,...) und Grundpflichten, Unterstützung bei Arbeitslosigkeit (soziale Verpflichtung), Anerkennung der Gewerkschaften als Tarifpartner zur Regelung von Lohn und Arbeitsbedingungen
2.) Vergleiche nun die Verfassung der Weimarer Republik mit der
Bundesrepublik. Schreibe dazu die einzelnen Verfassungsorgane
der Exekutive, Legislative und Judikative in die Tabelle.
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Weimarer Republik
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Bundesrepublik Deutschland
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Legislative: Gesetzgebende Gewalt |
Legislative:
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Reichstag |
Bundestag |
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Reichsrat |
Bundesrat |
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Exekutive: Ausführende Gewalt
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Exekutive:
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Reichskanzler / Minister |
Bundeskanzler / Minister |
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Reichspräsident |
Länderregierungen |
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(Reichswehr = Instrument der Exekutive) |
(Bundespräsident) |
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Länderregierung |
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Judikative: Richterliche Gewalt
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Judikative:
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Staatsgerichtshof |
Bundesverfassungsgericht |
3.) Eine besondere Stellung in der Weimarer Verfassung hatte der
Reichspräsident. Welche Befugnisse und Aufgaben hatte er?
Wie wurde er gewählt?
- Wird vom Volk auf 7Jahre gewählt
- ernennt Reichskanzler u. Minister (nach Mehrheit im Reichstag)
- Oberbefehl über Reichswehr
- kann Reichstag auflösen (nur wenn keine Mehrheit im Reichstag vorhanden ist)
- kann Gesetz über Notverordnung ändern (in Katastrophenfälle)
4.) Der Artikel 48 der Verfassung gab dem Reichspräsidenten ein
„Notverordnungsrecht“. Wann konnte er davon Gebrauch machen?
Welche Grundrechte konnte er damit zeitweise außer Kraft setzen?
Er konnte vom Notverordnungsrecht Gebrauch machen, wenn er der Meinung war, dass die Sicherheit und Freiheit des deutschen Reiches gefährdet war.
Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124, 153 in denen das Grundrecht festgelegt war konnte er außer Kraft setzten.
Grundrechte konnten nicht eingeklagt werden.
5.) Vergleiche beide Verfassungen. Wie unterscheiden sich die
Aufgaben des Präsidenten, des Kanzlers und das Wahlrecht.
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Heute |
Weimarer Republik |
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Wahlrecht |
Frauen und Männer ab 18, Präsident: auf 5 Jahre |
Frauen und Männer ab 20, Präsident: auf 7Jahre |
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Aufgaben des Präsidenten |
Repräsentant |
Staatsoberhaupt |
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Aufgaben des Kanzler |
„Staatsoberhaupt“, Regierungschef, Befehlsgewalt |
Exekutive |
Warum hat man dies in unserem Grundgesetz wohl anders geregelt?
- Da es ungerecht verteilt war.
- Einzelne Personen hatten zu viel Macht.
- 5%-Hürde für Parteien, früher waren alle Parteien entsprechend ihrem Prozentsatz vertreten
- Besonders gefährlich war das Notverordnungsrecht (Artikel 48) in Kombination mit dem Recht das Parlament aufzulösen (Artikel 25) und dem Recht den Kanzler einzusetzen (Artikel 53) zusätzlich mit dem „destruktiven Misstrauensvotum“ (= die Parteien finden keinen Konsens und der Kanzler wir nicht mehr von einer Mehrheit getragen und kann abgesetzt werden).
- Gefahr von Machtmissbrauch des Präsidenten = Ersatzkaiser
Heute gibt es das Konstruktive Misstrauensvotum, d. h. wenn ein Kanzler keine Mehrheit mehr hat, muss gleichzeitig ein neuer gewählt
werden.
9.1 Weimarer Republik 1919-1933
Zusammenfassung:
Als Weimarer Republik bezeichnet man das Deutsche Reich in dem Zeitraum zwischen 1918 und 1933. In dieser Zeit herrschte in
Deutschland Demokratie. Der Name kommt von der Stadt Weimar, es war der Tagungsort der Nationalversammlung.
Am 9.11.1918 beginnt in Deutschland der Kampf um
die Staatsform.
Die Entscheidung wird von vielen Faktoren bestimmt, dazu zählen:
1. Die bewaffnete Macht aus Teilen der alten Reichswehr, Adel, Freikorps,
2. Die Presse
3. Die bewaffnete Macht aus Arbeiter und Soldatenrat
4. Die Kirchen
5. Bürokratie
6. Die Industrie
7. Das Gerichtswesen
8. Stimmung im Volk, und die Parteien
Alle Staatsformen waren vorhanden: Sozialistische Rätepolitik, palamentarische
Demokratie, konstitutionelle Monarchie. Hier alle im Überblick:
Ihre Vertreter, Wähler und ihre Ziele
Parteien der Repuplik
Deutschland wollte mehrheitlich Demokratie