5.1 Model der DDR
DDR-Verfassung:
Dieses Schaubild zeigt das Staatssystem der DDR. Die wahlberechtigten Bürger wählen
die 500 Mitglieder der Volkskammer. Dabei haben sie in der Praxis nur die Möglichkeit, die von letztlich der SED festgelegte Einheitsliste der Nationalen Front (Zusammenschluss der
Blockparteien, der SED, der CDU (Christen), der LDPD (Liberale), der NDPD (Nazionalisten), der Massenorganisationen FDJ, DFD (Frauenbund), FDGB (Gewerkschaftsbund)und DBP (Bauernbund) zu wählen.
Die Volkskammer trat zweimal im Jahr zusammen. Sie wählen die 40 Mitglieder des Ministerrats, den Generalstaatsanwalt, das Oberste Gericht und den Staatsrat, das wichtigste Gremium, das den
Nationalen Verteidigungsrat einsetzt, die völkerrechtliche Vertretung ausübt und Staatsverträge abschließen darf. Außerdem hat er die Aufsicht über den Generalstaatsanwalt und das Oberste Gericht
→ die Judikative unter der Kontrolle der Exekutive. Der Staatsratsvorsitzende ist der Regierungschef, später auch das Staatsoberhaupt.
Parteiaufbau (SED):
Hier wird die Organisationsstruktur der SED, der Sozialistischen Einheits Partei der DDR, dargestellt. Hier wählen die unteren Organe jeweils die nächstoberen. Mitgliederversammlungen, die
Grundorganisation der Partei, wählen verschiedene kommunale Delegiertenkonferenzen, welche die Bezirksdelegiertenkonferenzen wählen. Von diesen werden der Parteitag gewählt, das höchste
Organ der Partei. Doch weil der Parteitag sehr selten stattfindet, also wenig handlungsfähig ist, wird ein stellvertretendes Gremium, das Zentralkommitee (ca. 150 Mitglieder) durch Wahl bestimmt.
Dieses trifft etwa zweimal im Jahr zusammen, was immer noch zu selten ist. Um reaktionsfähig zu sein, werden das Politbüro (ca. 15 Mg.) und das Sekretariat gewählt. Der Generalsekretär ist der
Parteivorsitzende, meist auch Staatsratsvorsitzender, das Politbüro die oberste Machtebene in der Partei und der DDR. Diese verschiedenen Wahlen folgen auf den ersten Blick demokratischen
Prinzipien. Doch der in der SED geltende Demokratische Zentralismus beinhaltet auch, dass obere Organe gegenüber unteren weisungsberechtigt sind, die oberen Organe, z.B. das
Politbüro, können also den unteren, z.B. dem Zentralkommitee, vorschreiben, wen sie wählen müssen. Außerdem dürfen die oberen den unteren Organen befehlen, was sie zu tun haben,
beispielsweise welcher politische Kurs eingeschlagen wird. Dies wird durch die vorgeschriebene Parteidisziplin verstärkt. Die SED hat in allen staatlichen Organen die Mehrheit, welche
durch das Wahlsystem über die Nationale Front ungefährdet ist. Die Parteispitze der SED, das Politbüro, hat also auch uneingeschränkte Macht über alle staatlichen Institutionen. Durch
diese Regeln kann das Politbüro mit aller Wilkür regieren, es kann bestimmen, was Recht ist. So kommt es, dass "die Partei immer Recht hat", wie es das SED-Parteilied treffend
beschreibt.
Willen und
Entscheidungsfindungen in der DDR
1. Alle grundsätzlichen Entscheidungen werden im Politbüro gefällt.
2. Zentralkommitte (ZK) bestätigt die Entscheidungen des Politbüros.
3. Die unteren Parteiorgena werden lediglich informiert.
4. Vorgaben des Politbürosmüssen als Gesetze formuliert, der Volkskammer vorgelegt und von dieser bestätigt werden. In der Volkskammer dominiert die SED. Zustimmung zu den Vorlagen meistens
100%.
5. Das zuständige Ministerium setzt unter der Leitung des Vorsitzenden des Ministerrates die gesetzlichen Vorgaben um.